Bundesregierung Deutschland, zweiter Versuch.
Am 15. Dezember 2009 hat die Rundfunkkommission der Länder einen ersten Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E) vorgelegt.
Jetzt hat man eben den Jugendschutz vor den Zensur-Karren gespannt:
Den Access-Providern wird eine umfassende Filterungspflicht für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote auferlegt.
Jetzt sind wir dann wieder an dem Punkt, an dem “Inhalte ab 16″ erst nach 22:00 Uhr im Internet “ausgestrahlt” werden dürfen… -.-
Gefällt mir!