Na das ist doch mal eine Neuigkeit. Nachdem ja kürzlich ein Fax eben dieser Kanzlei auf WikiLeaks geleakt ist, hat jetzt ein deutsches Gericht genau die daraus gewonnenen Erkenntnisse gewürdigt.
Die Freunde haben zugegeben, untereinander nicht nach der Gebührenordnung abzurechnen. Wie sie wirklich abrechnen wollen sie aber nicht sagen. Ergo: keine Knete.
heise online – Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage.
mehr natürlich auch bei den Rechtsprofis
Lesen, Blogger wird von SPD Kandidatin abgemahnt:
Wenn ich bestraft werde, weil ich danach frage, ob der Lebenslauf von Hannelore Kraft verändert wurde, weil ihr alter Arbeitgeber in einen Förderskandal verwickelt war. Dann muss ich halt bestraft werden.
via: SPD-Spitzenkandidatin Kraft gegen Ruhrbarone » ruhrbarone.
Klar, gegen unbequeme Fragen schickt man einfach seinen Anwalt los?! Ich habe seinen Artikel gelesen und kann keine falsche Behauptung erkennen, beim besten Willen nicht.
Ich hoffe das geht durch alle Medien!